
Mit dem Anspruch auf ein faires Verfahren bezeichnet man den sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ergebenden Anspruch auf eine redliche und unwillkürliche Verfahrensgestaltung. Konkret folgt daraus, dass der Richter sich nicht widersprüchlich verhalten darf, dass er aus seinen oder ihm zurechenbaren Fehlern keine Nachteile für die Parteien ableiten ...
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